Grundsatz einer Tempo-30-Zone
Grundsätzlich eignen sich siedlungsorientierte Strassen für eine mögliche Einführung von Tempo-30-Zonen. Diese Strassen dienen hauptsächlich der Erschliessung von Siedlungsgebieten (Anwohner, Langsamverkehr). Fussgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer zirkulieren in der Regel im Mischverkehr auf derselben Fläche. Eine Angleichung der Geschwindigkeiten zwischen diesen Verkehrsteilnehmern wirkt sich positiv auf die Verkehrssicherheit aus.
Tempo-30-Zonen werten zudem unseren Lebensraum auf, sorgen für mehr Wohnqualität und reduzieren die Lärmbelastung.
Der Durchgangsverkehr soll wenn immer möglich auf die übergeordneten, verkehrsorientierten Strassen gelenkt werden. Diese verfügen über einen höheren Ausbaustandard betreffend Verkehrssicherheit (Trennung des Langsamverkehrs vom motorisierten Verkehr) und haben auch betreffend Leistungsfähigkeit eine höhere Kapazität als die siedlungsorientierten Strassen.
Lastwagenverkehr im Quartier bedeutet für die Anwohnerinnen und die Anwohner eine beträchtliche Einschränkung der Lebensqualität, namentlich im Bereich der Sicherheit, der Lärmimmissionen und der Lufthygiene. Aus diesem Grund sollte es ein stetiges Bestreben sein, den Anteil des Lastwagenverkehrs in den Quartieren möglichst auf den Zubringerdienst zu beschränken.
Gesetzliche Bestimmungen
Das Signal "Tempo-30-Zone" (2.59.1) kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Tempo-30-Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht.
Wird eine Tempo-30-Zone angeordnet, so hat nach spätestens einem Jahr eine Nachkontrolle zu erfolgen. Diese muss zeigen und bestätigen, ob die angestrebten Ziele mit der Tempo-30-Zone erreicht worden sind. Ist dies nicht der Fall, so sind gemäss Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen , Art. 6 zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der Nachkontrolle sind folgende Fragen zu beantworten:
• Wurden die im Gutachten definierten Ziele mit der Anordnung der Zone erreicht?
• Konnten die Sicherheitsdefizite durch die Einführung der Zone eliminiert werden?
• Ermitteltes Geschwindigkeitsniveau. Die V85% sollte bei der Nachkontrolle maximal 38 km/h betragen.
V85% wird in der Verkehrstechnik als massgeblicher Wert für die Beurteilung des Geschwindigkeitsverhaltens verwendet. (Geschwindigkeit, die von 85 % aller gemessenen Fahrzeuge erreicht bzw. unterschritten werden muss.)
Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.
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