Gesetzliche Bestimmungen


Das Signal "Tempo-30-Zone" (2.59.1) kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Tempo-30-Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht.

Wird eine Tempo-30-Zone angeordnet, so hat nach spätestens einem Jahr eine Nachkontrolle zu erfolgen. Diese muss zeigen und bestätigen, ob die angestrebten Ziele mit der Tempo-30-Zone erreicht worden sind. Ist dies nicht der Fall, so sind gemäss Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen , Art. 6 zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der Nachkontrolle sind folgende Fragen zu beantworten:

• Wurden die im Gutachten definierten Ziele mit der Anordnung der Zone erreicht?
• Konnten die Sicherheitsdefizite durch die Einführung der Zone eliminiert werden?
• Ermitteltes Geschwindigkeitsniveau. Die V85% sollte bei der Nachkontrolle maximal 38 km/h betragen.

V85% wird in der Verkehrstechnik als massgeblicher Wert für die Beurteilung des Geschwindigkeitsverhaltens verwendet. (Geschwindigkeit, die von 85 % aller gemessenen Fahrzeuge erreicht bzw. unterschritten werden muss.)

Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.